Diese Frage stellen sich viele, die den Kauf oder Bau eines mobilen Hauses planen. Zweifel entstehen oft, wenn man ein Freizeitgrundstück besitzt oder die Vermietung von Grundstücken für Tiny Houses zu gewerblichen Zwecken in Betracht zieht.
Leider gibt es keine eindeutige Antwort – alles hängt davon ab, wie das Haus konstruiert, registriert und genutzt wird. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Regeln, damit Sie sich im Dschungel der Vorschriften besser zurechtfinden.
Foto: REDUKT
Wann ein Tiny House auf Rädern als Fahrzeug gilt
Steht das Tiny House auf einem zugelassenen und registrierten Anhänger, kann es rechtlich als Fahrzeug und nicht als Gebäude betrachtet werden. In diesem Fall unterliegt es den Straßenverkehrsvorschriften und nicht dem Baurecht.
Sie können es auf Grundstücken abstellen, auf denen keine Bebauung erlaubt ist, sowie auf Parkplätzen – vorausgesetzt, die Abmessungen passen. Der Eigentümer ist von baurechtlichen Formalitäten befreit und muss das Haus nicht anmelden, es muss jedoch die Zulassungs- und Straßenverkehrsanforderungen erfüllen.
Anforderungen:
Feste Größen- und Gewichtsbeschränkungen, z. B. Breite bis 2,55 m, Höhe bis 4 m, Gesamtgewicht bis 3,5 t (mit Ausnahmen).
Zulassungspflicht und Haftpflichtversicherung.
Führerschein der passenden Klasse, meist B+E für Gespanne bis 3,5 t.
Wichtig: Aus rechtlicher Sicht können Sie in einem solchen Tiny House keinen offiziellen Wohnsitz anmelden und es nicht als ständigen Hauptwohnsitz nutzen.
Foto: REDUKT
Wann ein Tiny House auf Rädern als Gebäude gilt
Das ist der Fall, wenn es fest mit dem Boden verbunden ist – etwa dauerhaft an Versorgungsleitungen angeschlossen und nicht transportiert wird.
Dann gelten die gleichen Vorschriften wie für herkömmliche Häuser:
Anzeige: Bei einer Grundfläche von maximal 70 m² (oder 35 m² als Freizeitimmobilie) reicht oft eine Bauanzeige beim Amt.
Baugenehmigung: Erforderlich, wenn es als dauerhaftes Wohnhaus dienen soll oder die Flächenbegrenzung überschreitet.
Foto: REDUKT
Fehlende eindeutige Vorschriften
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gibt es im polnischen Recht keine speziellen Vorschriften, die sich ausdrücklich auf die Kategorie „Tiny House auf Rädern“ beziehen. Das bedeutet, dass die Auslegung je nach Gemeinde, Behörde oder aktueller Verwaltungspraxis variieren kann.
Tipp: Klären Sie Ihre Pläne im Vorfeld mit der zuständigen Behörde oder einem Juristen ab, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Foto: REDUKT